Das von Bundesminister Alexander Dobrindt vorgelegte Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Bundesfernstraßen (MAUT) hat den Bundesrat passiert. Das parlamentarische Verfahren zur Einführung der Infrastrukturabgabe ist damit abgeschlossen.
Die Pkw-Maut wird als Infrastrukturabgabe ab dem 1.1.2016 erhoben.
Die Infrastrukturabgabe ist für die Nutzung des öffentlichen Straßennetzes in Deutschland durch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t zu entrichten. Von dieser Pflicht sind alle Halter von im In- und Ausland zugelassenen Fahrzeugen umfasst.
Fahrzeuge, die ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind, wie z.B. Elektrofahrzeuge oder Fahrzeuge von behinderten Personen, werden wirkungsgleich von der Infrastrukturabgabe befreit.
Die technische Implementierung soll in 2015 erfolgen, so dass die Infrastrukturabgabe ab dem 1.1.2016 finanzwirksam werden kann.
Zur PKW-MAUT gibt es von verschiedenen Seiten kritische Einwände. Kritisiert wird z.B. die Ungleichbehandlung von ausländischen PKW-Fahren gegenüber einheimischen PKW-Fahrern, bei denen Kosten für die MAUT von der KFZ-Steuer abgezogen werden sollen. Auch der ADAC ist mit diversen Argumenten gegen eine PKW-MAUT.
Über 2 Milliarden Euro Mehreinnahmen pro Wahlperiode
Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur – Alexander Dobrindt sagte dazu:
„Mit der Infrastrukturabgabe stärken wir das Verursacherprinzip und vollziehen einen echten Systemwechsel von der Steuer- zur Nutzerfinanzierung. So fordert es die EU-Kommission und so ist es den meisten unserer Nachbarländer bereits heute Realität. Wir erzielen zwei Milliarden Euro Mehreinnahmen in einer Wahlperiode. Das ist ein bedeutender und wesentlicher Beitrag für eine leistungsfähige und moderne Infrastruktur. Mit der Einführung der Infrastrukturabgabe erfüllen wir ein zentrales Ziel der Bundesregierung. Wir übernehmen mit dem Projekt Verantwortung für Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung.“
Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden. Nach Inkrafttreten erfolgt die technische Umsetzung.
In einer europaweiten Ausschreibung wird ein privater Betreiber des Infrastrukturabgabesystems ermittelt. Diesem privaten Betreiber werden u. a. die Aufgaben der Gebührenerhebung übertragen. Zudem soll der Betreiber ein E-Vignetten-Vertriebssystem für Halter von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen aufbauen und betreiben.
Das KBA wird die notwendigen technischen und organisatorischen Strukturen schaffen. Hierzu gehört insbesondere der Aufbau und Betrieb des Infrastrukturabgaberegisters.
Das BAG wird in Zusammenarbeit mit dem privaten Betreiber die Kontrollinfrastruktur aufbauen, die notwendigen Kontrollfahrzeuge beschaffen und das erforderliche Personal einstellen und schulen.
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Bleibt abzuwarten, wie sich diese ganze Sache jetzt tatsächlich noch entwickeln wird. Die Meinungen zur PKW Maut sind natürlich alles andere als einstimmig.